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Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) der Auto Bonau AG nachfolgend ABAG (Version 1.1 09/2024)

1. Fahrzeugeigenschaften

Die Angaben über das Fahrzeug gemäss Kaufvertrag gelten unter Vorbehalt möglicher Konstruktionsänderungen seitens des Herstellers. Alle Angaben zu Gewichten, Abmessungen, Verbrauchswerten, Betriebskosten, Geschwindigkeiten und ähnlichem sind Annäherungswerte. Die ABAG behält sich das Recht vor, Änderungen an Chassis, Fahrzeugen usw. vorzunehmen, ohne jedoch verpflichtet zu sein, diese auch an bereits bestellten Fahrzeugen durchzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die ABAG berechtigt ist, die neueste Ausführung des Fahrzeugs zu liefern.

2. Wegbedingung von Gesetzlicher Gewährleistung & Haftung

Jede gesetzliche Gewährleistung/Haftung für Mängel ist wegbedungen. Beim Neuwagenkauf besteht ausschliesslich Anspruch auf die vom Hersteller werkseitig garantierten Leistungen. Eine allfällige Fahrzeuggarantie beim Gebrauchtwagenkauf muss schriftlich verabredet sein. Weder beim Neuwagen- noch Gebrauchtwagenkauf besteht Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Ersatz im Schadenfall.

3. Eintauschfahrzeug

Der Käufer versichert, dass das Eintauschfahrzeug frei von Ansprüchen oder Eigentumsvorbehalten Dritter ist und er das uneingeschränkte Recht besitzt, es an die Auto Bonau AG zu übergeben. Etwaige offene Finanzierungsverträge oder Leasingverträge in Bezug auf das Eintauschfahrzeug müssen vor der Übergabe an die Auto Bonau AG geklärt und vollständig beglichen werden. Der Käufer trägt die Verantwortung für sämtliche Verpflichtungen und Kosten in Bezug auf das Eintauschfahrzeug bis zum Zeitpunkt der Übergabe an die Auto Bonau AG. Die Auto Bonau AG behält sich das Recht vor, das Eintauschfahrzeug auf seinen Zustand und seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen und den Wert entsprechend zu bewerten. Etwaige Abweichungen vom vereinbarten Wert können den Endpreis des Kaufgegenstandes beeinflussen.

4. Probefahrten

Vor Durchführung einer Probefahrt ist der Kunde verpflichtet, einen gültigen Führerausweis vorzuweisen. Während der Probefahrt ist der Kunde dazu angehalten, sich strikt an die geltenden Strassenverkehrsvorschriften zu halten. Alle Strafen oder Bussgelder, die aufgrund von Verstössen während der Probefahrt entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

Für den Fall eines Schadens während der Probefahrt ist der Kunde durch die Vollkaskoversicherung der ABAG abgedeckt. Jedoch trägt der Kunde bei jedem Schadenfall einen Selbstbehalt in Höhe von CHF 1'000.-.

5. Annahmeverzug

Befindet sich der Käufer nach schriftlicher Mahnung mit der Übernahme des Kaufgegenstandes in Verzug, kann die ABAG nach einer schriftlich gesetzten acht-tägigen Nachfrist a) auf Erfüllung bestehen und Schadenersatz wegen Verspätung verlangen oder b) sofort schriftlich auf die nachträgliche Leistung verzichten und 15% des Verkaufspreises als Konventionalstrafe fordern. Übersteigt der erlittene Schaden den Betrag der Konventionalstrafe, ist die ABAG berechtigt, den Mehrbetrag einzufordern, auch wenn den Käufer kein Verschulden trifft.

6. Lieferzeit und Verzögerung

Die angegebene Lieferzeit dient lediglich als Richtwert und stellt keine verbindliche Zusage dar. Sollte es zu einer Verzögerung bei der Lieferung kommen, übernimmt die ABAG keine Haftung für etwaige Schäden oder Verluste, die dem Käufer durch die verspätete Übergabe entstehen.

Verspätet sich die Übergabe des Fahrzeugs jedoch um mehr als 4 Wochen über die vereinbarte Lieferzeit hinaus, ist der Käufer berechtigt, ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum am Fahrzeug sowie an allen seinen Bestandteilen und Zubehör bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Verzugszinsen und Kosten gemäss ZGB Art. 715 zugunsten der ABAG vorbehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Fahrzeug vor vollständiger Bezahlung zu veräussern, zu verpfänden oder zu vermieten, es sei denn, es liegt das ausdrückliche Einverständnis der ABAG vor. Bei Pfändung, Retention oder Arrestierung des Fahrzeugs ist der Käufer verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die ABAG zu benachrichtigen. Die ABAG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.

8. Rücktritt

Wird eine allfällige Restzahlung des Kaufpreises nicht vertragsgemäss bezahlt, kann die ABAG nach schriftlicher Ansetzung einer Nachfrist von 8 Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten und einen angemessenen Betrag für Miete und Abnutzung des Fahrzeugs fordern. Die Entschädigung berechnet sich gemäss den festgelegten Kriterien.

9. Versicherung des Kaufobjektes bei Kreditierung des Kaufpreises

Sofern von der ABAG keine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, hat der Käufer das Kaufobjekt gegen Unfall, Beschädigung, Feuer und Diebstahl zu versichern, solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist. Der Käufer tritt der ABAG alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer bis zur Höhe des damals nicht bestehenden Guthabens aus diesem Vertrag ab. Der Käufer verpflichtet sich, den Abschluss der Versicherung der ABAG jederzeit durch Vorlegung der Police nachzuweisen.

10. Rücktrittsrecht der ABAG

Wird der Vertrag nicht durch zeichnungsberechtigte Personen der ABAG abgeschlossen, kann diese innerhalb von 8 Tagen schriftlich erklären, nicht an den Vertrag gebunden zu sein, ohne dabei eine Entschädigung zu schulden.

11. Haftung

Die ABAG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug ist ausgeschlossen.
Im Auftrag des Kunden vorgenommene individuelle Veränderungen am Fahrzeug, welche insbesondere dem Zweck dienen, die Leistung oder die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern oder die Optik des Fahrzeugs zu verändern, können die Werksgarantie beeinträchtigen bzw. zum Verlust derselben führen und/oder die Qualität des Fahrzeugs beeinträchtigen bzw. zu Schäden am Fahrzeug führen. Folglich wird jegliche Haftung für Schäden wie Garantiebeeinträchtigungen, welche auf die gewünschten Tuningarbeiten zurückzuführen sind, vollständig ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Die ABAG verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Kunden gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden. Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zum Zwecke der Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die ABAG ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten und einen unbefugten Zugriff oder Missbrauch zu verhindern. Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. die Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten zu verlangen. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der ABAG.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der ABAG. Der Käufer unterwirft sich ausdrücklich diesem Gerichtsstand, unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand.

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